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Philosophie

Uns kommt es darauf an, die Interessen unserer Mandanten kostenökonomisch und zielorientiert zu bearbeiten. Soweit eine außergerichtliche Klärung von Streitigkeiten nicht ausgeschlossen erscheint, werden sämtliche Möglichkeiten zur Erreichung einer einvernehmlichen Klärung ausgeschöpft.

Ist eine gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen unumgänglich, werden die erforderlichen Maßnahmen schnell und effizient veranlasst. Stets endet das Mandatsverhältnis erst, wenn nicht nur die rechtliche, sondern auch die tatsächliche Umsetzung des Ziels des Mandanten abgeschlossen ist.

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